Im Sommer 2015 hat Angela Merkel allein und ohne Einbeziehung des Parlaments, geschweige denn des Souverän, die Entscheidung getroffen, alle in Ungarn „festsitzenden“ sog. Flüchtlinge ungeprüft nach Deutschland zu lassen. In der Folge wurden ALLE „Flüchtlinge“ über die Balkanroute nach GerMONEY durchgelassen. Die katastrophalen Folgen dieses Alleingangs werden wir noch lange zur ertragen haben. Inwieweit und ob Angela Merkel persönlich dafür haftbar zu machen sein wird, werden die nächsten Monate, vor allem die Bundestagswahl 2017 zeigen.

Es war eindeutig und unzweifelhaft Merkels Entscheidung, über eine Million Menschen nach Deutschland zu holen – ungeachtet der Gründe die diese hierher führten: und einige (Würzburg, Ansbach, Berlin) hatten definitiv keine guten Gründe – ungeachtet des Rechts auf Asyl, das Bürgerkrieg, Armut oder Flucht vor Familienfehden eben nicht als Asylgründe aufführt. Damit ist es sicher Merkels Schuld, dass die schiere Masse der hereingeströmten Menschen uns nun in ein Chaos führt.

Was kann eine Bundeskanzlerin dazu bewegen, derart gegen das eigene Volk zu agieren? Es gibt die Meinung, Angela Merkel sei nicht bewusst gewesen, welche „Einwanderungswelle“ sie mit ihrer „Menschlichkeit“ auslösen würde. Es gibt Menschen, die vermuten, sie sei nicht in der Lage, zukunftsorientiert zu planen. Schließlich wird die Meinung vertreten, sie sei unfähig, ihre damalige Entscheidung kritisch zu hinterfragen und entsprechend nun zu korrigieren.  Alle diese Meinungen laufen auf denselben Nenner hinaus, dass Angela Merkel die heute sichtbaren Folgen ihrer Entscheidung vom Sommer 2015 so nicht gewollt habe, heute aber unfähig sei, ihren Irrtum zuzugeben und ihre Haltung zu verändern.

Ich bin anderer Ansicht, ich denke, dass Angela Merkel durchaus wusste, welche Folgen ihre Entscheidung haben würde. Diese Entscheidung, gegen das eigene Volk steht in einer langen Tradition deutscher Regierungen, ist also mitnichten ein so oft zitierter Einzelfall! Diese Tradition ist weder davon abhängig, ob ein Mann oder eine Frau der Regierung vorsteht, sie ist unabhängig von Religion oder Geburtsort des jeweiligen Kanzlers oder Kanzlerin. Auch die Parteizugehörigkeit spielt keine Rolle. Sorry, aber nicht einmal Merkles angebliche Kinderlosigkeit (sie ist Stiefmutter und –oma), kann als Begründung herangezogen werden.

 

Begonnen hat die Tradition der Entscheidungen gegen das eigene Volk bereits in den 50er Jahren des letzten Jahrhunderts.

 

Obwohl ein Abflauen des deutschen Wirtschaftswunders bereits absehbar war, wurden in den Jahren 1955-1968 Abkommen geschlossen mit Italien (1955), Griechenland (1960), Spanien (1960), Türkei (1961),Marokko (1963), Südkorea (1963), Portugal (1964), Tunesien (1965) und Jugoslawien (1968). Aus diesen Ländern wurden Arbeitsmigranten nach Deutschland geholt.

Die Anstellung ausländischer Fachkräfte soll hier nicht grundsätzlich als gegen die eigene Bevölkerung gerichtete Entscheidung gesehen werden. Es wurde aber von allen Regierungen von 1955 bis zum Anwerbestopp Anfang der 70er Jahre versäumt, sicherzustellen a) dass der Großteil der Menschen wieder in die Heimat zurückgeht und b) dass die die blieben sorgfältig ausgesucht und auf ihre Integrationsfähigkeit und –willigkeit gecheckt wurden. Nur so wäre die Arbeitsmigration der frühen 50er und 60er Jahre auch für die indogene Bevölkerung zu einer anhaltenden Erfolgsstory geworden.

In der fraglichen Zeit f(1955-1972) waren als Bundeskanzler im Amt: Konrad Adenauer, CDU, Vater; Ludwig Erhard, CDU, Vater;   Kurt Georg Kiesinger,  CDU, Vater  und Willy Brandt, SPD, Vater.

 

Die Liste der Entscheidungen zu Lasten des eigenen Landes, zu Lasten vor allem der eigenen Bevölkerung geht aber weiter.

Im Jahr 1964 wurde das Deutsch-Türkische-Sozialversicherungsabkommen unterzeichnet. Danach sind in der Türkei lebende Angehörige von hier lebenden krankenversicherten Türken kostenlos mitversichert. Die Motivation dahinter mag gewesen sein, die Türken zur Arbeitsmigration zu bewegen. Bei genauem Hinsehen stellt man aber fest, dass die vage Formulierung „Familienangehörige“ deutsche Versicherte schlechterstellt. Denn wer Familienangehöriger ist, bestimmt der Wohnsitzort der mitversicherten Angehörigen, in diesem Fall also die Türkei – und nach türkischer Auffassung gehören neben den Ehegatten und  Kindern auch die Eltern mit zu den Familienangehörigen; für deutsche Versicherte sind lediglich die EhepartnerInnen und Kinder miteingeschlossen, nicht die Eltern. Wenn man dann feststellt, dass vergleichbare Abkommen auch mit Bosnien, Herzegowina, Serbien und Montenegro bestehen (deutsch-jugoslawisches Abkommen vom 12.10.1968), der kommt zumindest ins Grübeln, warum diese Abkommen nicht nach über 50 Jahren reformiert und der wirtschaftlichen Lage in Deutschland angepasst wurden.

In der fraglichen Zeit (1964 –heute) waren als Bundeskanzler oder Bundeskanzlerin  im Amt: Ludwig Erhard, CDU, Vater;   Kurt Georg Kiesinger,  CDU, Vater; Willy Brandt, SPD, Vater; Helmut Schmidt, SPD, Vater; Helmut Kohl, CDU, Vater; Gerhard Schröder, SPD, Stief- und Adoptivvater und Angela Merkel, CDU, Stiefmutter.

 

Auch lange nach dem Wirtschaftswunder und der eventuell damals wirklich so dringend benötigten Wirtschaftsmigration finden sich Entscheidungen deutscher Regierungen, die für uns nachhaltige belastende Folgen haben.

Im Jahr 1980 wurde das sog. Assoziierungsabkommen zwischen der Europäischen Union und der Türkei abgeschlossen. Dieses sieht vor, dass es keine nachträglichen Verschlechterungen der Rechtslage für Türken in der EU im Vergleich zur Rechtslage von 1980 geben soll. Mit diesem Abkommen wird ein Status Quo festgelegt, der unabhängig von den jeweiligen Regierungen der Länder der EU und der Türkei ist. Aktuell ist daher strittig, ob Deutschland von türkischen Frauen, die als Ehefrauen ihrer in Deutschland lebenden türkischen oder türkischstämmigen Männer in unserem Land leben wollen, vorab Deutschkenntnisse verlangen darf. Dieses Abkommen macht aber auch eine Reformation des o.g. Deutsch-Türkischen-Sozialversicherungsabkommens zu einem schwierigen bis aussichtslosen Unterfangen. Angesichts der dramatischen Veränderungen in der Türkei ist der Abschluss eine solchen Abkommen sicher nicht – und war es auch nie – im Sinne der deutschen Bevölkerung.

In der fraglichen Zeit (1980 –heute) waren als Bundeskanzler oder Bundeskanzlerin  im Amt: Helmut Schmidt, SPD, Vater; Helmut Kohl, CDU, Vater; Gerhard Schröder, SPD, Stief- und Adoptivvater und Angela Merkel, CDU, Stiefmutter.

 

Seit den siebziger Jahren des letzten Jahrhunderts gab es verschiedene Bürgerkriege – auf europäischem, vor allem aber auf nichteuropäischem Boden: Vietnam, Libanon, ehemaliges Jugoslawien. Aus den Kriegs- und Krisengebieten der Welt sind daraufhin Flüchtlinge nach Deutschland gekommen. Sicher gibt es hier Erfolgsgeschichten zu erzählen, es gibt die Flüchtlinge, die die Aufnahme in Deutschland als Chance angesehen haben, ihre neuen Möglichkeiten genutzt haben und uns Deutschen dankbar für diese sind und waren. Es gibt aber auch die anderen.

Die Bürgerkriege in den o.g. Ländern sind lange zu Ende – sie sind inzwischen Geschichte. Dennoch ist der überwiegende Teil der damaligen Flüchtlinge in Deutschland geblieben. Dies geschah unabhängig davon, ob sie unsere Sprache beherrschten, ob sie hier Arbeit gefunden hatten oder ob sie sich wenigstens ansatzweise integriert hatten. Die Probleme mit Parallelgesellschaften, mit kriminellen Familienclans, mit No-go-Areas usw. sind nicht erst seit gestern sichtbar, sie sind den politisch Verantwortlichen auch nicht erst seit gestern bekannt. Doch was ist dagegen unternommen worden?! Seit wir große Kontingente an Flüchtlingen bzw. Scheinflüchtlingen aufgenommen haben, wachsen die Probleme mit einer Gruppe, die einer bestimmten Ideologie anhängt und die sich allen Integrationsangeboten verschließt. Alle Regierungen ließen diese Probleme weiterwachsen. Der bis heute recht unkritisch gesehene Helmut Schmidt hat 1981 den vielzitierten Satz „Wenn ich noch einen Tüken sehe…..“ geäußert. Angela Merkel konstatierte 2004 „Multikulti ist gescheitert ….“. Doch keiner, weder Schmidt noch Merkel, noch einer der anderen Regierungschefs, hat sich je ernsthaft dem Problem der Nichtintegrationsfähigkeit und –willigkeit einer ca. drei Millionen Menschen betreffenden Ideologie gestellt.

In der fraglichen Zeit (1970 – heute) waren als Bundeskanzler oder Bundeskanzlerin  im Amt: Helmut Schmidt, SPD, Vater; Helmut Kohl, CDU, Vater; Gerhard Schröder, SPD, Stief- und Adoptivvater und Angela Merkel, CDU, Stiefmutter.

 

An der anfangs getroffenen Feststellung, dass Merkel an der derzeitigen Bedrohung unseres Landes und seiner Menschen Schuld ist, halte ich fest. Die Auflistung zeigt aber, dass sich die Entscheidungen, die letztlich zu Lasten des deutschen Volkes, seiner Sicherheit und Freiheit getroffen wurden, sich wie ein roter Faden durch alle Regierungen seit Konrad Adenauer ziehen.

Ich maße mir nicht an, zu spekulieren, warum diese Entscheidungen so getroffen wurden: ob es die schiere Überwältigung durch die eigene Macht war, ob es die Erkenntnis der eigenen Machtlosigkeit im globalen Spiel ist – ich weiß es nicht. Ich sehe aber die Auswirkungen, die die kontinuierlichen Entscheidungen gegen den Amtseid „zum Wohle des Deutschen Volkes“ nach sich ziehen: ich sehe ein Überborden an Gewalt und Verrohung, ich sehe Parallelgesellschaften bis hin zur Parallelgerichtsbarkeit, ich sehe eine eingewanderte Ideologie, die nicht nur in Deutschland sondern in ganz Europa, ja weltweit zu einer Bedrohung der westlichen Freiheit geworden ist.

Ich erwarte von einer Regierung „zum Wohle des Deutschen Volkes“, dass sie den Mut aufbringt, diese Missstände endlich auch zu sehen, zu analysieren und entsprechend zu HANDELN!

Dies ist möglich, das hat Donald Trump in nur einer Woche Amtszeit gezeigt.